Deutscher Corporate Governance Kodex
Directors' Dealings
Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß Artikel 19 MAR verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten tätigen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen.
Die RENK AG veröffentlicht die ihr zugegangenen Meldungen auf dieser Internetseite.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 2015
- Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Artikel 19 MAR:
- Datum und Ort der Transaktion
- 19.05.2015, Frankfurt
- Mitteilungspflichtiger
- Ulrich Sauter
- Grund der Mitteilungspflicht
- Mitglied geschäftsführendes Organ
- Emittent
- RENK AG
- Gögginger Str. 73
- 86159 Augsburg